Wenn man auf seinem Blog einen Link postet von sagen wir einer bekannten Nachrichten Homepage, ist oft zu sehen, dass ein Vorschaubild möglich ist welches in der meta Angabe zu finden ist. Darf man dieses Vorschaubild dann tatsächlich nutzen oder nicht?
Damit meint man aber nicht, wie bei Facebook (Den Abmahnartikel habe ich genau gelesen) die sich teilweise willkürlich Bilder aus dem Content ziehen, sondern wenn es vom Betreiber der Seite eindeutig in der meta Angabe als Vorschaubild definiert wurde.
Sprich, angenommen man würde auf einer Seite eines Künstlers sein wo seine Werke zu finden sind. Diesen Link teilt man nun auf seiner Homepage. Nun ist im Quellcode bei der Meta Angabe ein Vorschaubild definiert. Würde der Künstler dann berechtigt klagen können wenn auf der Homepage des Verlinkers dieses Vorschaubild zu sehen ist?