Hallo liebe Forenmitglieder,
ich arbeite an einer Website zur Vermittlung von Hotels. Diese Website hat selbstverständlich einen gewinnbringenden Hintergrund, wird aber wahrscheinlich nicht vor Ende 2014 auch nur 1 € Umsatz generieren.
Da ich momentan noch als Angestellter tätig bin, dies noch einige Zeit bleiben will und nicht unbedingt jetzt schon meinen Namen und meine Absicht Preis geben will, möchte ich so lange wie möglich die Vorbereitungen nebenbei ohne offizielles Gewerbe durchführen (d.h. Partnerakquise, Kooperationspartner und Aufbau der Website).
Kann mir jemand einen Tipp geben, ab wann ich gesetzlich verpflichtet bin, áls Gewerbetreibender und mit meinem Namen aufzutreten? Erst sobald ich Umsätze mache, bzw. anstrebe oder schon wenn ich mit potentiellen Partner verhandle und eine vorläufige Website betreibe mit Beschreibung des Projektes? Gilt das dann auch für das Impressum?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Daniel