Hallo zusammen -
Angenommen Person A verkauft über eBay einen World of Warcraft Account für etwa 600,- € an Person B. Da die Accountweitergabe vom Hersteller unterbunden wird, wurde ausschließlich den für den Spielstand zu erreichenden Zeitaufwand vergütet. Person A bleibt weiterhin der eingetragene "Besitzer".
Person A sendet nach Auktionsende alle relevanten Daten sowie eine Perso-Kopie als Sicherheit für Person B, dass es sich mit Person A um den Accountinhaber handelt.
Person A merkt nach 4 Monaten dass Person B die Personalausweiskopie für nicht genehmigte Aktivitäten missbraucht, wie etwa. Accountsicherheitseinstellungen abändern oder Transferieren von Charakteren.
Person A hat zudem noch einen weiteren World of Warcraft Account auf seinen Namen und bekommt von dem Hersteller eine E-Mail, weshalb der Personalausweis von unterschiedlichen Quellen versendet wird.
Daraufhin hat Person A sich den an Person B verkauften Account recovern lassen um seine Identität und vorallem seinen 2ten nicht verkauften Account zu schützen.
Frage:
Person A wird wohl des Internetbetruges angeklagt werden können? Oder ist diese "Schutzmaßnahme" in irgendeiner Art und Weise gerechtfertigt denn es wurde ausdrücklich erwähnt dass die PersoKopie nur als Beweis des Accountinhabers gedient haben soll.
Vielen Dank für die Antworten/Anregungen vorab!
MfG
S.F.