
AW: Hotelverzeichnis - darf ich die Hotels ohne deren Genehmigung namentlich nennen?
1. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.
2. Ganz grundsätzlich gibt es keine Rechtsgrundlage, die es verbieten würde, Gewerbetreibende in ein Branchenverzeichnis aufzunehmen und Informationen über ihren Gewerbebetrieb zu veröffentlichen.
(Auch und gerade nicht den Datenschutz, denn der regelt Personendaten, nicht Unternehmensdaten.)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.