Guten Abend E
Guten Abend E
Ich sehe da kein Problem. Zum einen bist du in keiner Weise verpflichtet das Angebot anzunehmen. Zum anderen kommt es dem Provider regelmäßig darauf an, mit wem er den Vertrag schließst, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen. Außerdem ist der Betrieb eines Servers etc. potentiell geeignet die Rechte Dritter zu verletzen, die dann entweder direkt gegen den Provider vorgehen oder ihn darum bitten, ihre Anfragen an dich weiterzugeben.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Nein.Darf man als Hosting/Sponsoring den Personalausweis des Kunden anfordern?
§1 Personalausweisgesetz
(...) Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Nur eine Behörde darf vom Ausweisinhaber verlangen, den Personalausweis abzugeben, zu hinterlegen oder zu überlassen. Privatleute dürfen den Ausweis nur einsehen, aber nicht an sich nehmen.
Ebenso ist es unzulässig, eine Fotokopie des Personalausweises zu verlangen oder von einem vorgelegten Personalausweis eine Kopie anzufertigen. (§14 PAuswG in Verbindung mit §18 PAuswG.)
Zum weiteren Einlesen in die Materie siehe z.B. hier:
[url]https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_%28Deutschland%29[/url]
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Laut Personalausweisgesetz (§14 in Verbindung mit §1ist es, etwas vereinfacht gesagt, unzulässig, Personalausweiskopien zu verlangen oder anzufertigen oder die Hinterlegung des Personalausweises zu verlangen.
Zum einlesen in die Materie:
[url]https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland[/url])
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Dem ist wohl zuzustimmen.
Geändert von Elradon (25.09.2013 um 16:54 Uhr) Grund: nach weiterer Recherche geändert
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.