Hallo Zusammen!
Ich möchte in einem Online-Shop Schuhe kaufen. Der Händler ist gleichzeitig der Hersteller der Schuhe und hat seinen Sitz in DE. Er biete die Schuhe auch B-Ware an. Diese wird wie folgt beschrieben:
"Retourensendung von Kunden
ohne Verkaufskarton
Fehldrucke bei Farben
Qualitätseinschränkungen (Verarbeitung von Gummi und Sohle welche eine längere funktionelle Tragedauer einschränken können)
Klebereste an Stiefeln
Schnitt unterschiedlich
Vorführmodelle
Nur Damenmodelle in den Größen 37 - 42
Die Stiefel werden nach dem Zufallsprinzip gepackt. Sortenrein entweder halbhoch oder hoch. Im Bestellpunkt Kommentar können Sie Ihre Größenangaben zusenden z.B. Gr. 39 und 40
Farbenwünsche können zwar abgegeben werden - je nach Verfügbarkeit werden diese berücksichtigt - Sie haben jedoch darauf keinerlei Anspruch auf Erfüllung"
so weit so gut. aber dann geht es weiter:
"Ware, welche als 2. Wahl als auch Ware mit funktionellen Fehlern, sowie mit geminderter Qualität sind vom Umtausch, Rücksendung, Wideruf und der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Kunde dies durch Kauf akzeptiert (AGB'S) und bestätigt. Eine Umkehrung der Ware ist ausgeschlossen wenn der Kunde über die Mängel ausreichend informiert wurde."
ist das zulässig? kann mir der onlinehändler einfach so das widerrufsrecht verweigern? es handelt sich ja weder um personalisierte ware, sonderanfertigungen oder verderbliche ware.
versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte diese schuhe wirklich kaufen und habe keinerlei probleme mit den beschriebenen qualitätsmängeln. dennoch sind es schuhe und die passen unter umständen nicht.
danke.
gruß, elke