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Das Briefgeheimnis umfasst nur verkörperte Erklärungen. Das sind private Forennachrichten nicht. Wenn, dann passt das Fernmeldegeheimnis. Davon ist aber wieder nur der Kommunikationsvorgang umfasst, der - so kann man arugmentieren - schon zu Ende ist, wenn die PN den Empfänger erreicht. Bleibt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Vielleicht greift ja aber schon das BDSG?
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.