
AW: Freemail-Adressen im Geschäftsverkehr - abmahnfähig?
Hallo!
Wer hat denn diesen Unsinn erzählt bww. wo soll das stehen? Wichtig ist eine Emailadresse, die die vorgeschriebene "schnelle Kontaktaufnahme" ermöglicht. Niemand kann vorschreiben bei wem man eine Emailadresse hat. Wichtig ist dass die Emailadresse gültig ist. Ebenfalls wichtig sind die Pflichtangaben beim geschäftlichen Emailverkehr. Automatische Werbung, wie sie bei Freemailern üblich ist, sollte jedoch verhindert werden.
Optimal wäre natürlich eine Emailadresse innerhalb des Webauftritts, also dass die Mailadresse zum Auftritt passt. Bei "www.ichunddu.de" sollte die Mailadresse optimaler Weise "info@ichunddu.de" lauten.
Gruß, René