Ein Vergleichsportal möchte das komplette Angebot an Seiten zu einem bestimmten Thema auflisten, die Besucher diese Seiten bewerten lassen und natürlich auch auf diese Seiten verlinken.
Die Seiteninhaber werden nicht gefragt, weil es sich um öffentliche Seiten handelt und werden nur darüber informiert, dass sie in die Datenbank aufgenommen wurden. Beschreibung der Seiten kann vom jeweiligen Seiteninhaber vorgenommen werden und diese können sogar Bewertungen kommentieren. Dazu bekommen Sie einen Zugang zu ihrem Internen Bereich.
Jetzt möchte aber ein Seiteninhaber nicht in diesem Vergleichsportal erscheinen und die Löschung seines Eintrags "befehlen". Das Vergleichsportal hat sich aber zum Ziel gesetzt, alle Anbieter aufzulisten und widerspricht dieser Löschung.
Wer würde sich (im Zweifel vor Gericht) durchsetzen? Muß das Vergleichsportal den gesamten Eintrag entfernen? Muß es nur das Logo löschen? Oder darf der Eintrag bleiben, weil die Seite schließlich öffentlich ist?
Ähnlich wäre es ja, wenn ein Fußballer dem Sportmagazin verbietet, seine Leistungsbewertung abzudrucken oder eine Firma sagt, dass die Stiftung Warentest die Bewertung ihres Waschpulvers nicht abdrucken darf,..., oder?