
AW: Frage zu AGB in einem Shop
AGB sind sehr abmahnbelastet und oft werden Formulierungen vom Gericht als rechtswidrig angesehen, obwohl sie schon lange in Verwendung sind. Aus diesem Grund ist es in der Regel besser, wenn AGB durch einen Anwalt geprüft werden.
Für mich stellt sich seit jeher schon die Frage, wie die AGB - die ihre Wirksamkeit erst nach Vertragsschluss entfalten - den Vertragsschluss regeln können. Ich bin zu der Meinung gekommen, dass diese Stellen insofern nur reine Hinweise sind, die bei der Auslegung der Willenserklärungen berücksichtigt werden können.
Im BGB zur Annahmefrist § 147.
Der Käufer hat auf jeden Fall ein Interesse schnell und früh darüber bescheid zu wissen, ob der Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. Insofern solltet ihr auch überlegen, ob ihr das alles nicht anders regeln könntet. Im Moment sagt ihr ja quasi: joa, Lieferzeit kann auch mal zwei Wochen sein. Ob der Vertrag zustande gekommen ist, erfährst du aber auch erst nach zwei Wochen, wenn die Ware eintrifft. In dieser Zeit weiß der Kunde nicht, ob er etwas bekommt oder ob er wo anders bestellen muss. Das halte ich für äußerst ungünstig.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.