Hallo Leute,
Hallo Leute,
Geändert von alex7788 (22.08.2013 um 17:13 Uhr)
Hallo!
1. Bitte keine persönlichen Fälle. Das ist ungesetzlich. Nur fiktive Fälle dürfen besprochen werden.
2. In solchen Fällen unterschreibt man eine modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE). Auf keinen Fall die beiliegende UE unterschreiben. Und schon gar nicht Kontakt mit dem RA aufnehmen. Die mod. UE per Einschreiben mit Rückschein an den RA schicken, sonst keine weitere Korrespontenz mit dem RA. Dann abwarten und Tee trinken. Sollte ein weiteres Schreiben mit einer UE auftauchen, dann wieder die mod. UE unterschreiben. Erst wenn etwas vom gericht kommt muss man "richtig" reagieren, dabei die Fristen beachten. Ein Mahnbescheid vom Gericht widerspricht man innerhalb von 14 Tagen.
3. Die Beweislast, dass keine Abmahnung eingegangen ist, liegt leider beim Empfänger.
Gruß, René
Geändert von mumpel (17.08.2013 um 21:45 Uhr)
Hallo Danke für deine schnelle Antwort,
jetzt nochmal zum Verständnis.
Darf man sich in diesem Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen, dass er das Schreiben bewertet bzw. beurteilt, ob das Dokument gültig ist?
Oder selber eine modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) erstellen und verschicken und dann wie du gesagt hast auf Reaktion der Gegenpartei warten?
Gruß,
Alexander
Selbstverständlich darf man einen RA hinzuziehen. Den muss man aber erstmal selber zahlen. Die RSV kommt dafür nicht auf. Im Internet gibt es fertige Vordrucke für die mod. UE. Die sollte man aber 100%-ig exakt ausfüllen. Der kleinste Fehler könnte zum Nachteil gereichen.
Hallo, ich habe ein Muster für mod.UE gefunden [url]http://abmahnwahn-dreipage.de/modue.htm[/url]
Wenn man keinen RA hinzuzieht, kann man es verwenden und die Felder für einen Individuellen Fall anwenden und verschicken?
Welche Gefahren können dadurch entstehen?
MfG,
Alexander
Steht doch auf der Seite unter "Rechtliche Belehrung". Korrekt ausgefüllt passiert nichts.