
AW: Mehrsprachige Webseite

Zitat von
mumpel
Es zählt das Gebiet (Staatsgebiet), an dass sich das Angebot richtet.
Die deutsche Seite muss ein deutsches Impressum haben, die englische Seite ein Englisches Impressum, die amerikanische Seite ein Amerikanisches Impressum usw.
Eine amerikanische Website muß gar kein Impressum haben...
Weil es in den USA nämlich überhaupt keine Impressumspflicht gibt. 
Wie es in anderen Ländern ist, muß man ggf. gucken. Es ist schon von Staat zu Staat unterschiedlich, welches Recht der überhaupt für anwendbar ansieht.
Die deutsche Justiz hält sich für alles zuständig, was entweder in Deutschland veröffentlicht wird, oder wo der Verantwortliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder das sich - und sei es nur auch - an ein deutsches Publikum richtet.
In anderen Länder kann das anders aussehen - die fühlen sich vielleicht nur zuständig, wenn die Seite in ihrem Land gehostet wird, oder sie fühlen sich immer zuständig, wenn der Verantwortliche ihr Staatsbürger ist. (US-Staatsangehörige sind z.B., etwas vereinfacht gesagt, immer in den USA steuerpflichtig, egal wo auf der Welt sie auch wohnen... Soweit kann "Zuständigkeit" gehen. Dafür hält sich die deutsche Strafjustiz teilweise auch zuständig für Taten, die Ausländer im Ausland an Ausländern begehen...)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.