
AW: Impressum: Website auf Englisch, Wohnsitz in Deutschland
Das Recht, in dem du gemeldet bist gilt. Ob du deine Inhalte in einer anderen
Sprache bereit stellst, ist in diesem Fall nicht von Bedeutung.
Somit müsste man ein Impressum nach deutschem Recht ins
Englische übersetzten.
Ja wo ist denn dabei das Problem, die anderen Inhalte sind doch auch
auf englisch.
Falls ein englisches Impressum erstellt werden muss: ist jemandem
ein englischer Impressumsgenerator bekannt?
Nein leider nicht. Aber im Impressum würde ich besonders
bei US-Kunden keine Fehler machen. Vielleicht hilft in diesem speziellen
Fall die Unterstützung durch eine erfahrene Rechtsberatung von [URL="http://www.rtc-schuette.de/"]RTC Schütte[/URL].
Was ich auch empfehlen würde, ist ein zweisprachiges Impressum
anzubieten. Das erleichtert den Umgang mit den Behörden, wenn da
mal was sein sollte.
Gruß Motoro