Hallo zusammen,
Habe im Februar dieses Jahres bei eBay ein Handy für knapp 400 € ersteigert.
Der Verkäufer hatte bis zu dem Zeitpunkt nur gute Bewertungen, und alles macht einen seriösen Eindruck.
Als ich das Handy dann auch nach mehreren Wochen nicht erhalten hatte, und kein Kontakt zum Verkäufer zu Stande kam, musste ich feststellen dass er den gleichen Artikel nochmal eingestellt hatte, und auch der zweite Käufer die Ware offensichtlich nie erhalten hat.
Habe dann bei der Polizei Anzeige erstattet, wenige Tage darauf wurde ich darüber informiert dass die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft, welche für den Verkäufer zuständig ist weitergegeben wurde.
Dieser hatte auch überraschend schnell Erfolg:
der Verkäufer wurde aufgefunden, und zu Befragung mit zur Polizeiwache genommen.
Dort sicherte er dem Polizisten zu, die 400 € in fairen Raten zurückzuüberweisen, was er mit mir persönlich besprechen wollte. Von der Polizei habe ich erfahren, dass sowohl er als auch seine Frau Hartz IV Empfänger sind, und deshalb nur kleine Raten erstatten könnten.
Kontakt zu mir hatte allerdings nie aufgenommen.
Habe daraufhin von der Polizei die Telefonnummer des Verkäufers erfahren, und auf einen Anruf reagierte er auch sofort, um mir zu zusichern das die Summe in 50 € Raten erstattet wird.
Das war der letzte Kontakt den wir hatten, seitdem er weiß dass ich seine Handynummer habe reagiert er auf Anrufe nicht mehr. Geld wurde selbstverständlich nie überwiesen.
Das strafrechtliche Verfahren gegen ihn läuft noch, aber unabhängig vom Ausgang glaube ich nicht dass er den Schaden freiwillig erstatten wird.
Da ich langsam die Geduld verliere, werde ich wohl nicht drumherum kommen mir einen Anwalt zu suchen, und die ausstehende Summe zivilrechtlich einzuklagen.
Dazu habe ich nun einige Fragen:
-macht es Sinn mit der Zivilklage zu warten, bis er strafrechtlich verurteilt ist?
-Anwalts und Gerichtskosten (sowohl seine als auch meine) fallen soweit ich weiß ja dem Verlierer der Verhandlung zu Last. Da die Sache eindeutig ist müsste ich mir hier normalerweise keine Gedanken machen (habe leider keine Rechtsschutzversicherung). Die bei dieser Verhandlung entstehenden Kosten dürften den Schaden von 400 € ja wahrscheinlich deutlich überschreiten, und von einem Hartz IV Empfänger kaum zu tragen sein. Was passiert wenn er die Kosten, bzw. den Schadensersatz nicht leisten kann? Habe ich die Möglichkeit Pfändung von Eigentum zu erwirken? Oder ist es realistisch, dass ich auf meinem Schaden, den Kosten eines Anwalts und des Gerichtsverfahrens sitzen bleibe?
Was tun? Gibt es eventuell eine andere (für mich günstige) Möglichkeit, ihm klarzumachen dass es langsam sehr ernst und vor allem teuer für ihn wird, als ihm wie der letzte Idiot auf die Mailbox zu sabbeln?