
AW: Rücktritt von einem privaten Verkauf
Das kommt darauf an, ob ihr schon einen Vertrag geschlossen habt oder nicht. Das kann auch mündlich oder durch schlüssiges handeln geschehen.
Wenn die wichtigen Bestandteile (Käufer, Verkäufer, Kaufgegenstand und Preis) feststanden und man sich "einig" war, dass man den Kauf genau so abwickeln möchte, kann man davon schon ausgehen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.