Halli Hallo,
ich hab ein ziemliches Problem mit einen VK. Und zwar hab ich vor ca. einem Monat einen "World of Warcraft" - Account bei ihm erworben. Aber leider kann ich mir ihn jetzt nicht mehr leisten da etwas vorgefallen ist auf das ich nicht näher eingehen möchte.
Ich hab ihn meine momentane Situation erläutert, er meinte aber darauf nur das es mein Problem wäre und ich schauen soll wie ich das Geld zusammen bekomme.
Er meinte das er den Fall jetzt an seinen Anwalt weitergibt.
? Kann er mich wirklich verklagen ?
Danke schon mal im Voraus für die Antwort.
P.S.:
Das hat er drunter geschrieben:
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Mit dem Gebot nehmen Sie des Weiteren zur Kenntnis, dass der Handel den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blizzard Entertainment widerspricht und eine Sperrung des Accounts zur Folge haben kann. Ich übernehme keine Verantwortung falls es zu einer Accountsperre, egal aus welchem Grund, kommen sollte. Da es sich um virtuelle Ware handelt, biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Rechtliches: Der Käufer verpflichtet sich sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontoverbindung, Adresse usw. unverzüglich nach Erhalt der Accountdaten zu ändern. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Ich übernehme keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibefehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (formalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay-Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsrechte zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausdrücklich ausgeschlossen