
AW: wer hat das Recht am Bild?

Zitat von
Brigitte
Während einer Schulveranstaltung drückte mir eine Bekannte ihren Fotoapparat in die Hand und bat mich einige Fotos zu machen, weil sie mit einer Kindergruppe befaßt war und selbt nicht fotografieren konnte.
Wer hat nun das Recht am Bild. Ich - die fotografiert hat, oder meine Bekannte, der der Fotoapparat gehört.
Urheber eines Fotos ist immer der Fotograf. Wem die Kamera gehört ist unerheblich.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.