Hallo,
ein langjähriges Mitglied eines Internet-Forums wurde vom Betreiber aus der Community ausgeschlossen. Das ausgeschlossene Mitglied verlangt nun mit dem Verweis auf sein Urheberrecht, dass alle Bilder (ca. 250) in seinen Beiträgen nicht mehr im Forum sichtbar sein dürfen. Das wäre kein Problem und der Betreiber könnte das Album des ehemaligen Mitglieds löschen, wenn die Bilder auf der Foren-Plattform gehostet wären. Dummerweise liegen die Bilder aber bei einem der großen Bilderhoster und in den Beiträgen des ehemaligen Mitglieds sind die Bilder über die Web-Adresse (Deeplink) des Bilderhosters eingebunden. Der kleine, aber feine Unterschied ist in den Forenbeiträgen natürlich nicht sichtbar, aber der Betreiber hat keinen direkten Zugriff auf die Bilder, sondern nur indirekt über die Fremdverlinkung der Bilder.
Zwei mögliche Lösungen: (1) Das ehemalige Mitglied könnte die ca. 250 Bilder auf dem Bilderhoster löschen, lehnt das aber aus prinzipiellen Überlegungen ab. (2) Der Forenbetreiber könnte die 250 Beiträge des ehemaligen Mitglieds mit Bilderlinks (und alle Beiträge anderer Mitglieder, die diese Beiträge incl. der Bilder zitiert haben) editieren und die fremdverlinkten Bilder entfernen, allerdings lehnt auch er das aus Aufwandsgründen ab.
Kann das ehemalige Mitglied unter diesen Voraussetzungen verlangen, dass seine Bilder im Forum nicht mehr zu sehen sind. Auf welcher Rechtsgrundlage müsste sich das ehemalige Mitglied bzw. der Betreiber stützen?
Zu diesem Thema (allgemein) findet sich in der Forensuche einige Beiträge. Die meisten verweisen inzwischen auf die Forensuche und sind deshalb nur mäßig hilfreich. Die oben geschilderte Situation habe ich über die Forensuche nicht gefunden.
Vielen Dank für Euere Tipps
Robin