Hallo liebe Leute,
einfache, allgemeine Fragen. Man ersteigert bei Ebay Deutschland, von einer in Deutschland ansässiger Firma ein Gerät. Dem Gerät liegt eine fremdsprache Bedienungsanleitung bei. Man kann das Gerät ohne eine verständliche Bedienungsanleitung nicht an ein anderes Gerät anschließen. Es besteht die Gefahr, dass das andere Gerät einen Schaden erleiden könnte. Wenn man sich an den Verkäufer wendet und um eine deutsche Anleitung bittet und der Händler darauf antwortet, hat er nicht, will eine besorgen, wartet man erstmal.
Falls dann eine B-Anleitung schickt, die aber nicht zu dem gekauften Gerät passt, ist das Problem immer noch gegeben. Inzwischen sind mehr als 3 Wochen vergangen. Wenn man nun das Gerät zurück geben möchte, schreibt der Händler, die Rücksendekosten soll der Kunde tragen, das das Gerät unter € 40 gekostet hat. Könnte es sein, dass der Händler eine Rücksendung auf Kosten des Kunden nicht verlangen kann, da M.E. ein schwebender Zustand, gegeben ist, wegen Mangel an der Sache.
Müßte also der Händler die Rücksendekosten tragen? Könnte eine fremdsprachliche Bedienungsanleitung oder eine nicht zum Gerät Gehörende, ein Mangel sein? Sofern man auf Rückgabe besteht, schreibt Händler, soll mit Großbrief zu € 1,90 zurück geschickt werden. Wenn das Gerät eingegangen sei, käme Kaufpreis zurück.
Bei diesem Vorschlag hätte der Absender keinen Nachweis über den Versand. Händler könnte behaupten " nicht angekommen" und zahlt nicht. Muß also der Händler die Reklamation anerkennen und einen Tourenschein senden? Denn es könnte ja auch sein, dass, wenn man es als Paket schickt, wegen des Nachweises der Absendung, der Händler dann die Rücksendekosten nicht erstattet. Könnte man da vorher schon die Überweisung der Rücksendekosten verlangen, wie könnte das alles geregelt werden. Wie könnte man einen Händler dazu bringen zu reagieren, wenn er sich trotz Erinnerungen und Mahnungen nicht rührt? Ist ja alles möglich in heutiger Zeit. Liebe Grüße Paolo