
AW: Eröffnen eines Nachrichtenportals - Rechtliche Lage

Zitat von
FSAviator
Darf man in Deutschland so einfach Journalist "spielen"?
Ja. Darf man.
Das garantiert einem Artikel 5 des Grundgesetzes.
Zu beachten sind ggf. die einschlägigen Vorschriften des jeweiligen Landespressegesetzes bzw. des Teledienstegesetzes und des Rundfunk-Medien-Staatsvertrages, welche die Impressumspflicht, die Gegendarstellungspflicht etc.pp. regeln.
Außerdem sind natürlich alle anderen Gesetze auch zu beachten, so z.B. die StGB-Vorschriften zum Thema Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.