
AW: Rechnung trotz nicht gemachter Buchung
Hallo!
Das Wichtigste zuerst:
Zur Polizei und Anzeige gegen Unbekannt erstatten, und zwar sofort!!!
Mit der Anzeige bei der Polizei hat man ein "wirksames" Mittel, mit dem man sich von der Buchung distanziert. Man macht also deutlich dass man die Buchung nicht getätigt hat. War es eine Onlinebuchung, dann kann sie von jedem PC aus getätigt worden sein. Dazu muss sich niemand in einen fremden Rechner hacken. Es genügen die persönlichen Daten (Geburtsdatum, Anschrift etc.). Alles andere muss/sollte man einem Fachanwalt übergeben. Auf die Anzeige bei der Polizei auf keinen Fall verzichten.
ruß, René