Wenn jemand Internet und E-mail für einen recht kleinen Kreis (ca. 10 Leute) anbietet. Wird er dann automatisch „Diensteanbiter“ im sinne des TMG wenn er Geld dafür verlangt (Wenn er kein geld verlangt ja scheinbar nicht.) und ist damit nichtmehr für durchgeleitete Daten haftbar? Oder muss er sich dazu irgend wo melden?
Und wenn ja, warum verlangen dann Wohngemeinschaftsinhaber nicht schon lange Geld für den Anschluss um rechtssicherheit zu haben wenn der/die andere(n) sich strafbar macht/machen?