Wenn man über Facebook per Privatnachrichten, mit jemandem über einen Verkauf verhandelt und man sich soweit einig ist, dem Verkäufer aber am anderen Morgen einfällt er will den Artikel eigentlich doch nicht verkaufen. Kann der Käufer auf die Herausgabe der Ware bestehen? Der Verkäufer hat nach Geldeingang, das Geld sofort zurück überwiesen.
War das nun wirklich ein rechtskräftiger Kaufvertrag?