
AW: Inkasso 5 Tage nach Bestellung wegen Tippfehler?
Natürlich bedarf es in bestimmten Fällen einer Mahnung. Keine braucht es z. B. wenn für die Leistung ein Kalendertag bestimmt wurde, die Leistung vom Schuldner endgültig verweigert wird oder wenn nach Interessenabwägung ein sofortiger Verzug eintritt. Bei Geldleistungen kommt man auch in Verzug, wen 30 Tage nach Erhalt der Ware keine Leistung erfolgt und hierauf in der Rechnung hingewiesen wird.
Wie wäre es mit einem Telefonat mit dem Online-Shop? Soll auch helfen. Die haben sicherlich in der "falschen" Angabe der Bankdaten eine Zahlungsunwilligkeit gesehen bzw. das man die foppen. Daher die Einschaltung des Inkassounternehmens. Das sind Prozesse die da automatisch anlaufen, da sitzt meist keiner mehr der überlegt warum das Geld zurück kommt und nachfragt ob man sich vielleicht vertippt hat. Wie die ja schreiben, man ist verpflichtet die Richtigkeit der Angaben zu prüfen. Fehler gehen dann zu Lasten des Bestellers. Dürfte alles in den AGB zu finden sein (die keiner ließt).
Die Gebühren halte ich jedoch etwas für zu hoch gegriffen. So Dinge wie Kontoführungsgebühren sind nicht zu erstatten, auch Adressgebühren nur, wenn sie tatsächlich anfallen (werden aber oft standardmäßig berechnet).
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung