
AW: Im Forum gesperrt - welche Einspruchmöglichkeiten?
Auch, wenn es im Ergebnis auf genau das hinausläuft, möchte ich dennoch aufwerfen, dass bei der Nutzung eines Forums ein Nutzungsvertrag zustande kommt, der nach meiner Aufassung auch nicht einfach so versperrt werden darf, also zumindest einer vorigen Kündigung bedarf, sofern keine Regeln ("AGB") verletzt wurden.
Außerdem scheint mir auch dort eine Grenze zu ziehen sein müssen, wo die Willkür anfängt. Öffne ich meinen 'Geschäftsbereich' für die Allgemeinheit, kann ich Einzelnen oder definierten Gruppen nicht einfach den Zugang verwehren, sofern kein sachlicher Grund vorliegt. Man stelle sich da den Supermarkt vor, der explizit 'kleine Personen' nicht zulässt.
Zugegeben würde das auf einen Kontrahierungszwang hinauslaufen, was problematisch ist, auch wenn dabei nicht stark in die Privatautonomie eingegriffen wird.
Im Ergebnis muss man wohl mal ganz genau prüfen, welche aktuellen rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Ich sage mal:
Vertrag (+). Dann eine Kündigung aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen, § 314. Oder ordentlich, abhängig vom Vertrag die Kündigungsfrist.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.