
AW: Widerrufsbelehrung nötig ohne direkte Kaufmöglichkeit?
Ähm, die Widerrufsbelehrung sollte immer in Textform sein, d. h. immer spätestens mit der Ware mitgeschickt werden. Auf einer Webseite ist diese unwirksam.
Man sollte auch klarstellen (z. B. in den AGB), dass eine Kontaktaufnahme lediglich ein Angebot darstellt, keine Annahme eines solchen durch den Absender.
Was alles an Informationspflichten einzuhalten ist, hängt von der angebotenen Ware ab.
Eine Datenschutzerklärung sollte auch vorhanden sein, wenn man mit Formular bestellt. Die Daten sollten auch verschlüsselt übertragen werden, in jedem Fall, wenn auch Kontodaten mitgeschickt werden.
Ob eine Button-Lösung Pflicht ist, müsste man mal prüfen. Ich empfehle die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Der kann auf Details eingehen und auch passende Formulierungen finden. Copy & Pase - AGB / Erklärungen sind gefährlich.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung