
AW: Person des öffentlichen Lebens - Bildrechte
Dürfen Fotos, die bereits im Netz zu finden sind genutzt werden, [...]
Unabhängig wer oder was auf dem Bild abgebildet ist, es könnte urheberrechtlich geschützt sein. Ein Bild, was im Netz zu finden ist, sollte daher nicht einfach so genutzt werden.
Sind Personen auf den Bildern abgebildet, so könnten auch Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen sein. Bei Berichterstattung etc. dürfte eine Verwendung aber i. d. R. zulässig sein.
Wenn ja, dürfen diese Bilder auch bearbeitet, also satirisch dargestellt werden?
Für die Bearbeitung von Bildern gilt oben gesagtes; die Bearbeitung von Bildern ist, wie die Verwendung selbst, im Grundsatz zustimmungsbedürftig.
Satire ist zunächst von der Meinungsfreiheit gedeckt. Findet jedoch seine Grenzen in der Schmähkritik, d. h. die Herabsetzung oder Diffamierung einer Person steht im Vordergrund, nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung