Hallo zusammen,
ich bin noch ein Laie und versuche mich gerade an einer für (für mich) ziemlich harten Nuss für eine freiwillige Hausarbeit.
Könnt ihr mir verraten ob das Vorgehen der Bibliothek aus urheberrechtlicher Sicht zulässig? Vorrangig würde ich aber wissen wollen welche Gesetze, die wären die es zu beachten gilt.
Ich eiere die ganze Zeit hin und her...
Eine wissenschaftliche Bibliothek hat eine Vielzahl von Fachartikeln digitalisiert und diese in einem geschützten Nutzerbereich auf ihrer eigenen Onlineplattform im Internet bereitgestellt. Der Nutzerbereich kann nur mit einem individuellen Passwort betreten werden und Nutzer der Bibliothek, sind ausschließlich Wissenschaftler und Studierende der entsprechenden wissenschaftlichen Fachrichtungen.
Die im Nutzerbereich eingestellten Fachartikel können nur angesehen werden, nicht ausgedruckt oder gespeichert werden. Die Artikel werden nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt.
Ich habe bis jetzt nur die §§ 19a und 52a und b damit in Verbindung bringen können. Fehlt da noch was? Es erschließt sich mir noch nichts Ganzes...
Ich danke euch schon mal im Voraus!
LG, Fuchsy85