Hallo,
kann man ein Impressum auch passwortgeschützt auf einer Website hinterlegen und nur auf Anfrage dieses Passwort herausgeben?
Falls nein, ist es erlaubt das eigene Postfach als Adresse anzugeben?
Ich hoffe jemand kann mir helfen
Hallo,
kann man ein Impressum auch passwortgeschützt auf einer Website hinterlegen und nur auf Anfrage dieses Passwort herausgeben?
Falls nein, ist es erlaubt das eigene Postfach als Adresse anzugeben?
Ich hoffe jemand kann mir helfen
§ 5 TMG regelt, dass die Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten" sind.
Anzugeben ist die "Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,".
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.