
AW: Fragen zum Thema "Buchauszüge":

Zitat von
Adamon
Meines Wissens nach ist es mir gestattet, - "Auszüg aus Büchern die Ich
im offiziellen Buchhandel kaufe, auf Homepages zu veröffentlichen, - unter der
Voraussetzung, dass Ich Autorenname, Buchtitel und ISB-Nummer angebe"...
- Ist das korrekt ?
Nein.
Zulässig sind ohne Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers nur Zitate in den Grenzen des Zitatrechts. (§51 UrhG)
Nun bin Ich, - erstmals, - auf ein Buch gestossen, - in welchem steht,
"auch Interneteinträge unterliegen dem Copyright des Autors". -
Was auch immer das heißen soll... Ob eine Vervielfältigung und Veröffentlichung im Druck erfolgt oder im Internet ist urheberrechtlich ohne Belang.
Bedeutet das, "dass ich es in diesem Falle nicht darf",
oder "dass etwaige Interneteinträge des Autors seinem Copyright unterliegen" ?
Das würde ich mich bei dem verquasten Satz auch fragen, aber letztlich ist es ohne jede rechtliche Bedeutung.
Textveröffentlichungen im Internet sind genauso urheberrechtlich geschützt wie solche in Form eines Buches, eines Zeitungsartikels oder in welcher Form auch immer sie erfolgen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.