
AW: Falsch ausgegebener Urheber

Zitat von
Fagus
Gehen wir jetzt mal davon aus, dass das Bild in Wirklichkeit gar nicht von Person B, sondern von Person C stammt und diese dann das Bild hinterher bei der beschenkten Person A abmahnt.
Wie ist es möglich sich gegen solch ein Szenario abzusichern?
Indem man gründlich prüft, ob B tatsächlich berechtigt ist, die entsprechende Rechte einzuräumen. Und prüft, ob man B ggf. in Regress nehmen kann, wenn B da etwas Unrichtiges erzählt.
Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Also z. B. ich würde ein Bild vom (angeblichen) Urheber geschenkt oder verkauft bekommen. Wie kann ich mich absichern, dass das Bild auch wirklich von ihm stammt, um nicht möglicherweise später von dem tatsächlichen Urheber entgeltlich abgemahnt zu werden?
Genauso gut oder schlecht wie man sich absichern kann, daß die goldene Uhr, die man von jemandem geschenkt bekommt, nicht gestohlen ist.
Die einzige Möglichkeit ist, nur mit vertrauenswürdigen Menschen Verträge zu schließen und die übliche Vorsicht walten zu lassen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.