
AW: Selbst erstellte Webseite/Fotos abmahnen?

Zitat von
medusah
mir ist eine recht abenteuerliche Fragestellung in den Sinn gekommen:
Jemand fertigt für einen Selbstständigen Fotoaufnahmen an und erstellt eine Webseite sowie Werbematerial. Aufgrund eines persönlichen Verhältnisses erfolgt die Arbeit ohne Vertrag und unentgeltlich - sie wird 'einfach so' erledigt.
Unentgeltlich vielleicht - aber "ohne Vertrag" geht nicht. Im beschriebenen Fall wäre ein - mündlicher - Vertrag zustandegekommen.
Verträge müssen nicht schriftlich sein. Sie müssen nicht mal mündlich sein, sie können auch durch "konkludentes Handeln" zustande kommen.
Kunde: "Ich hätte gern ein Mohnbrötchen."
Bäcker: "Bitte, hier - macht 35 Cent."
Kunde: "Bitte, hier sind 35 Cent."
Kaufvertrag abgeschlossen und erfüllt.
Nun haben sich - wie das Leben so spielt - beide Parteien (der Selbstständige und der Urheber der Fotos, Webseite, Werbematerial) ein wenig zerstritten. Der Urheber möchte nicht mehr, dass der Selbstständige seine Werke weiterhin (unentgeltlich) verwendet.
Ist es nun möglich, das der Urheber für die Verwendung
- der Fotoaufnahmen
- der Webseite (Programmcode, Layout) und
- des Werbematerials (Flyer, Folder)
eine Unterlassung einfordert, obwohl er selber die Webseite und das Werbematerial erstellt und online gesetzt hat?
Das kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Urheber und dem Selbständigen an.
Da es keinen schriftlichen Vertrag gibt, wird im Streitfall das Gericht herausfinden müssen, was die Vertragsparteien denn wohl vereinbart haben bzw. vereinbaren wollten. Und das ganze auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze - hier erstens UrhG und zweitens BGB - dann beurteilen.
Und so streng genommen wohl keine strafbare Handlung vorliegt?
Um "strafbare Handlungen" geht es da eh nicht, sondern um zivilrechtliche Ansprüche.
Die Frage ist ja nicht, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde - davon wird man ausgehen können.
Die Frage ist, welchen Umfang das Nutzungsrecht hat und ob es die aktuelle Nutzung noch deckt.
Das ganze kann man nur nach Prüfung wirklich aller Details des Einzelfalles einzuschätzen versuchen, und es spielen etliche Rechtsvorschriften eine Rolle bei der Beurteilung. Dafür gibt es Rechtsanwälte, die werden dafür bezahlt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.