
AW: Urheberrechtsverletzung bei bereits verkauften Fotos
Lies mal § 31 UrhG. Nach meiner Ansicht heißt "ausschließlich" zunächst nur, dass der Urheber keine weiteren Nutzungsrechte einräumen darf. Abhängig davon in welchem Umfang der Urheber "dem anderen" das Nutzungsrecht eingeräumt hat, kann dieser selbst aber weiter lizenzieren.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.