Hallo zusammen,
das Thema passt nicht wirklich zum Onlinerecht, da ich aber nunmal bereits einen Account hier aktiviert habe, richte ich das Thema trotzdem an das Forum:
Sachverhalt
Ein Unternehemen schließt mit dem Staat einen Vertrag der sich direkt auf die private und gewerbliche Bevölkerung im Staat auswirken soll. Es wurde hierzu jedoch kein Gesetz beschlossen; dafür soll stellvertretend der Vertrag herhalten. Ein Grossteil der Bevölkerung ist gegen die Erfüllung des Vertrags. Wir gehen von einer demokratischen bzw. von einer parlamentarisch demokratischen Verwaltung aus.
Wann ist eine Unterschriftensammlung bzw. Umfrage repräsentativ und wann führt dies zur Unwirsamkeit des Vertrags (bundes- und landesweit)?
Inwieweit ist eine Bevormundung anzunehmen, d.h. verstösst soetwas nicht in irgendeiner Weise gegen das Grundgesetz(freier Wille)?
MfG