
AW: Recht auf Domainnamen bei Kleingewerbe?

Zitat von
jabberwocky
Wenn man nun zwar gewerblich unter einem bestimmten Namen tätig ist, aber das als Kleingewerbe betreibt
Ein "Kleingewerbe" gibt es nicht. Es gibt nur Gewerbe.
somit also keinen Handelsregistereintrag hat
Wer nicht mit einem Firmennamen im Handelsregister eingetragen ist, muß übrigens unter seinem eigenen Namen "firmieren".
Unter der Firma "Hausmeisterservice Zutzenhausen" ein Gewerbe zu betreiben ist unzulässig, wenn nicht der entsprechende HR-Eintrag vorhanden ist, es muß dann z.B. heißen "Hans Meier - Hausmeisterservice Zutzenhausen". (Zur Firma wiederum gehört der Zusatz der Gesellschaftsform, also z.B. Hausmeisterservice Zutzenhausen GmbH.)
und auch sonst keinerlei Markeneintragung, gibt es dann dennoch ein Recht auf einen bestimmten Namen, und wenn ja wie macht man das dann gegnüber der DENIC geltend damit die einem Disput zustimmen?
Gar nicht, weil es einen solchen Anspruch nicht gibt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.