
AW: Bilder mit allgemeiner Verbreitung nutzen

Zitat von
catty
Einen Hinweis auf Copyright habe ich nirgends gefunden, im Disclaimer der Webseiten ist meist nichts angegeben.
Das ist rechtlich ohne Belang.
Zudem kann der Autor der Bilder oftmals nicht herausgefunden werden, weil das Bild auf so vielen Webseiten zu finden ist. Also weiss man gar nicht, woher es kommt.
Auch das ist rechtlich ohne Belang.
Diese Bilder kann ich ja problemlos auf meinen PC laden und als Hintergrund nutzen.
Das ist als "einzelne Kopie zu ausschließlich privaten Zwecken" (§53 UrhG) ja auch erlaubt.
Doch wie sieht es aus, wenn ich so ein Wallpaper für ein Buch verwenden möchte?
Anders.
- Ist es verboten solche Bilder für kommerzielle Bücher zu verwenden?
Ohne Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers? Ja. (Es sei denn, der Urheber wäre schon mindestens 70 Jahre tot. Oder im Fall, daß es sich um ein "einfaches Lichtbild" und nicht um ein "Lichtbildwerk" handelt, das Bild wäre schon 50 Jahre alt bzw. vor 50 Jahren zum ersten Mal veröffentlicht worden. Aber Vorsicht: die allermeisten Fotos sind Lichtbildwerke, keine einfachen Lichtbilder.)
- Ist es verboten solche Bilder für Bücher zu verwenden, die man gratis an ein paar Freunde/Familie verschenkt?
Solange es nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt, nein. Der BGH hat in etwas anderem Zusammenhang übrigens mal die "einzelne Kopien" des §53 UrhG als "maximal sieben Stück" definiert.
Ich habe hier so einen Gedankengang, wenn es ja erlaubt ist, dass ich ne CD die urheberrechtlich geschützt ist, für ein paar Freunde unbestraft kopieren darf, kann ich dann in meinem privaten Umfeld nicht auch Bilder im selben Masse verbreiten?
Der Gedanke ist auch nicht grundsätzlich falsch.
Noch dazu wenn ich kein Urheberrecht nachvollziehen kann?
Das wiederum spielt rechtlich überhaupt keine Rolle.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.