
AW: Onlineshop gewerbelos?
Ich würd jetzt nichts sehen, was gegen die Notwendigkeit einer Anmeldung spricht. Klar, 10 Produkte... Aber man kann auch nen Unternehmen haben, was nur ein Produkt verkauft. Zumal dadurch auch nicht gesagt ist, wie oft du das Produkt verkaufst.
Wenn du das Gewerbe anmeldest, kannst du dir aussuchen, ob als Kleinunternehmer geführt wirst -> je nachdem musst du dann Umsatzsteuer ausweisen, erheben und abführen, oder eben nicht.
Noch nen Ratschlag: nen Gewerbe sollte man nicht einfach so gründen, wenn man das meiste alleine machen will. Da sollte man sich vorher schon informieren und zumindest die grundsätzlichen Dinge kennen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.