Hallo an Alle Forum-Freunde,
konkret geht es um folgendes:
Ich habe einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen die Person (X) auf Zahlung eines beträchtlichen Betrages.
Diese Person ist für eine Domain ????.com als verantwortliche Kontaktperson für die Administration und technische Fragen registriert.
Die Domain hat jedoch einen ausländischen Registrant.
Frage: Ist es eigentlich mit einem entsprechenden Pfändungsbeschluss im Zuge eines Zwangsvollstreckungsverfahrens, die Administrationsrechte sowie die Eintragung der Person (X) als Kontaktperson pfändbar????
Danke für Ihre Antwort im Voraus.