
AW: Was kann Ich tun ? Falsche Ware
Ist es ein gewerblicher Händler oder Privatverkäufer?
Bei gewerblichen Händlern besteht ein Widerrufsrecht, wo man ohne Angabe von Gründen zurückschicken kann.
Die zwei Jahre beziehen sich auf die Gewährleistung, die man bei Privatverkäufen allerdings auch weitgehend ausschließen kann.
Da nicht die vereinbarte Sache geliefert wurde, stehn dir bei einem gewerblichen Händler nach meiner Ansicht beide Wege offen, wobei die Frist zum Widerruf wohl abgelaufen ist.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.