
AW: Urherberecht bei dem eigenen Tier?

Zitat von
Jeany2404
Wenn eine Privatperson Bilder von Tieren macht die jemand anderem gehören, dem jenigen die Bilder auch zusendet usw, hat dann der Halter das recht die Bilder zu veröffentlichen?
Nein.
Oder liegt das alleinige Recht immernoch bei dem Fotografen?
Ja.
Darf der munter flockig die Bilder einfach veröffentlichen ohne die einewilligung des Halters
Kommt darauf an, wo die Aufnahmen gemacht wurden.
Es gibt kein "Recht am eigenen Bild" für Sachen (und als solche werden Tiere zivilrechtlich behandelt). Das Eigentumsrecht an einer Sache verhindert nicht grundsätzlich, daß ein anderer die Sache fotografieren und die Fotos veröffentlichen kann.
Stark vereinfacht gesagt: solange die Sache auf öffentlichem Grund fotografiert wird, muß der Eigentümer es hinnehmen, das Fotos davon veröffentlicht und sonst wie genutzt werden. Wird die Sache auf Privatgelände fotografiert, muß er es nicht hinnehmen.
Fotos, die bei einer öffentlichen Veranstaltung gemacht werden, wird man eher einer Aufnahme auf öffentlichem Grund gleichstellen. Man muß aber prüfen, ob z.B. ein Veranstalter (einer Hundeshow o.ä.) in seinen AGB für die Eintrittskarten besondere Regelungen für das Fotografieren und Veröffentlichen/Verwerten von Fotos hat. Bei manchen Sportveranstaltungen (auch Reitsport) gibt's sowas.
Zum Einlesen in die Materie:
[url]http://www.rechtambild.de/2010/04/[/url]
das-recht-am-bild-der-eigenen-sache/
Link bitte selbst wieder zusammensetzen, vernünftige Links sind hier im Forum nicht möglich.
Geändert von TomRohwer (24.01.2013 um 17:18 Uhr)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.