Guten Abend zusammen!
Ich habe letzten Monat bei eBay mein iPhone versteigert. Kurz nachdem ich es reingestellt hab, habe ich festgestellt das ich in der Beschreibung einen Fehler hatte, konnte es aber nicht ändern da schon jemand 1,- Euro geboten hatte. Also habe ich die Auktion abgebrochen mit der Option "Alle Gebote streichen", die Beschreibung geändert und den Artikel 5 Minuten später wiedereingestellt. Die Auktion lief auch zu Ende und das Handy hat auch einen neuen glücklichen Besitzer.
Jetzt erreicht mich heute über eBay aufeinmal folgende Nachricht:
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da ich zum Zeitpunkt Ihrer Beendigung, am 18.12.2012, der Auktion, Apple iPhone 4 32 GB - Weiss Smartphone NEU @ mit viel Zubehoer! @ Köln / Bonn, die Höchstbietende war, sind Sie mit mir einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen.Kaufpreis zur Zeit Ihrer Beendigung: 1,00€. Bitte um Mitteilung Ihrer Bankverbindung, zwecks Überweisung des Kaufpreises.Meine Lieferanschrift lautet :
T. M., K. Straße, 12345 XXX
Mit freundlichen Grüßen
T.M.
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Ich habe geantwortet:
Falls Sie nicht lesen können, in der Auktion stand das der Artikel erneut eingestellt wurde weil ich einen Fehler in der Beschreibung hatte.
Der neue link des Artikels war [url]http://www.ebay.de/itm/150967345275[/url] und es stand Ihnen frei das selbe Gebot erneut abzugeben.
Suchen Sie sich wo anders jemanden der Ihnen ein iPhone für 1,- Euro verkauft! Schönen Tag noch!
Seine Antwort wieder:
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Nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung sind über ebay eingestellte Verkaufsangebote ausnahmslos rechtsverbindlich(vgl.u.a.BGH NJW 2002,364 OLG Oldenburg,U.vom 28.07.2005,Az.:8U93/05). Die Rücknahme eines Angebots ist gemäß §9 Nr.11 der AGB grundsätzlich unzulässig. Bei vorzeitiger Auktionsbeendigung durch den Anbieter kommt der Kaufvertrag mit dem zuletzt Höchstbietenden zustande. Mithin habe ich einen Anspruch auf Übereignung des streitgegenständlichen Handy Apple iPhone 4 32 GB - Weiss Smartphone NEU @ mit viel Zubehoer! @ Köln / Bonn, gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 1,00€ gemäß §433Abs.1BGB.Ich fordere Sie mit dieser letzten Nachfrist ernsthaft und letztmalig auf, nach §433Abs.1BGB Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Vertragserfüllung nachzukommen, mir als Käufer das Handy zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Nach Eingang des streitgegenständlichen Handy werde ich den Kaufpreis laut Kaufvertrag zzgl. versichertem Versand an Sie leisten. Durch Ihre fortgesetzte Verweigerung zur Übermittlung der zur Erfüllung meiner Zahlungsverpflichtung notwendigen Bankdaten erfolgt keine Aufhebung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen.Die gesetzlichen Voraussetzungen der einseitigen Vertragsauflösung von Seiten des Verkäufers sind nicht erfüllt. Als letzte angemessene Frist zur Leistung (vgl.§281Abs.1,§323Abs.1BGB) setze ich Ihnen für den Eingang des Handy bei mir den 28.01.2013.Versandanschrift: XXXXX. Sollte bis zum Ablauf der Frist die Lieferung bei mir nicht eingegangen sein, so trete ich vom Kaufvertrag zurück (§§346 ff.BGB). Unter schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten (§§280,281BGB) haben Sie mich überdies so zu stellen, wie ich bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen würde. Diese Sekundäransprüche betreffen Beispielsweise die Differenz zwischen den Kosten für den Deckungskauf und den an Sie zu zahlenden Betrag, sowie die Kosten der Rechtsverfolgung.
mfg
XXX
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Muss ich da jetzt wirklich drauf reagieren?
Und hat der Typ wirklich recht? Laut eBay wurden alle Gebote eindeutig gestrichen und es stand Ihm doch frei bei der neuen Auktion wieder zu bieten. Ich habe nicht die Option gewählt "an den Hcöhstbietenden verkaufen", sonst hätte ich ja auch eine eMail von eBay mit den Daten des Käufers bekommen.
Soll ich dem Mann jetzt ernsthaft ein iPhone kaufen und es Ihm für 1,- Euro schicken?
Weiss dieser Mann nichts mit seiner Zeit anzufangen???
Hilfe, ich verzweifel!