
AW: Wie geht das mit dem Wiederuf ?
Bitte beachte, dass, wie es auch in dem Info-Kasten auf der linken Seite zu lesen ist, eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht zulässig ist. Dazu musst du einen Rechtsanwalt fragen.
In deinem Fall musst du zwischen Widerruf und Nacherfüllung unterscheiden. Widerrufen kannst du, vereinfacht gesagt, wenn du als Verbraucher von einem Unternehmer etwas im Internet kaufst. Dazu muss auch kein Grund angegeben werden. Folge ist dann, dass du den Kaufbetrag zurückerstattet bekommst
.
Wie es von dir geschildert wird, liegt eher ein Fall der Nacherfüllung vor, in dem der Verkäufer die Gelegenheit bekommt, eine mangelhafte Sache durch eine Einwandfreie zu ersetzen.