Sehr geehrter Herr XYZ,
ich habe versucht zu erklären, warum diese Bearbeitungsgebühr erhoben wird, scheinbar erschließt sich Ihnen das nicht.
Daher kurz angemerkt:
Als Sie damals, noch zu Zeiten als ich dem „Glücksritter“ YYXXZZ“ mein Vertrauen geschenkt habe, Ihren internetauftritt bei uns erstellen ließen, hatten wir über die Nutzung Ihrer Homepage eine verpflichtende Kontrollfunktion. Sie, bzw. der durch Sie beauftragte Herr YYXXZZ, hat dann die Login-Daten für den Zugriff auf die „Firmen-Dateien“ ohne uns zu informieren geändert.
Wir hatten bis zu Ihrer Kontaktaufnahme vor knapp 14 Tagen keinen direkten Zugriff auf Ihre „Homepage“. Das hat nichts mit einer Auskunft, Ihr Eigentum oder sonst etwas zu tun, sondern ausschließlich damit, dass im Falle eines Websitemissbrauchs von bzw. durch uns als Provider reagiert werden kann.
Ihnen gehören die Quelldateien und die Domain (letztere immer nur für ein Jahr, dann neue Registrierung). Wenn Sie nun hingehen und die Zugangsdaten ohne Info an uns ändern, dann dürfen Sie sich nun nicht echauffieren, dass Sie für den Arbeitsaufwand der neuen Zugangsprogrammierung bezahlen müssen. Sie nutzen lediglich den Webspace (Speicherplatz) und das Hosten der Domain bei GGHHZZ.
Ich kann Sie nicht davon abhalten diesen Vorgang juristisch prüfen zu lassen, empfehle aber das dann zügig zu tun, denn wenn ich meine Arbeit nicht bis zum 21.01.2013 (Rechnungseingang) bezahlt bekomme, dann werde ich die Seite vorrübergehend offline setzen (aus dem Internet nehmen) und den ausstehenden Betrag, wenn nötig einklagen.
Des Weiteren bleibt es Ihnen überlassen, sich für einen anderen Dienstleister zu entscheiden und die Domainübernahme (Wechsel der Internetadresse zu einem anderen Provider) vorzunehmen. Wenn Sie meinen, das wir unlauter agieren, dann empfehle ich Ihnen diesen Schritt.
Wenn ich einen Volkswagen erwerbe und nach einiger Zeit die Schlüssel verliere, dann wird Ihnen Volkswagen die benötigten Ersatzschlüssel in Rechnung stellen, oder was glauben Sie?
Mit freundlichen Grüßen