Moin,
was mich interessieren würde, ist ein Screenshot von einer Seite (z.b. n24.de / facebook o.ä.) auf der eigenen Homepage strafbar ?
Liebe Grüße
Moin,
was mich interessieren würde, ist ein Screenshot von einer Seite (z.b. n24.de / facebook o.ä.) auf der eigenen Homepage strafbar ?
Liebe Grüße
Wenn darauf urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten sind, würde ich dies bejahen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Danke für die Antwort.
Wie sehe ich es genau ob ein Bild geschützt ist ?
Wenn z.b. Charlie Sheen ein Bild auf seiner Facebook-Seite hochlädt ist dort nirgendswo eine Info zu einem Urheberrecht.
Das braucht es (im Deutschen) auch nicht. Urheberrecht entsteht durch Schöpfung. Um so ein Werk dann nutzen zu dürfen, benötigt man ein Nutzungsrecht.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.