
AW: Onlineauktion Ware X verkauft Ware Y geliefert RECHT
Zunächst steht ja die Nacherfüllung - also das du das bekommst, was versprochen war. Schadensersatz ist ja nur sekundär, wenn dir tatsächlich einer entstanden ist.
Ob es sich lohnt das durchzufechten, kannst nur du beurteilen.
Verkäufer schon mal angeschrieben und darauf hingewiesen?
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.