
AW: Firma lässt Marke eintragen und fordert nun jahrelang bestehende Domain ein
Auch ohne irgendeine Registrierung entsteht allein aufgrund ihrer Benutzung eine geschützte geschäftliche Bezeichnung an dem Zeichen "Kurzel". "Kurtzel" hat also die älteren Rechte als geschäftlichen Bezeichnung mit Schutz in Deutschland. Diese kann der jüngeren EU-Marke entgegen gehalten werden. Aus der geschäfltlichen Bezeichnung kann sogar die Löschung der jüngeren EU-Marke betrieben werden, wenn sich die Schutzbereiche / Branchen überschneiden.
Nachteil der geschäftlichen Bezeichnung gegenüber der Marke: Ihr Bestehen, der Schutzbereich und der Zeitpunkt der ersten Benutzung muss im Streit nachgewiesen werden. Für die Marke ist dagegen die Vorlage des Registerauszuges ausreichend. Weiter kann eine geschäftliche Bezeichnung - anders als die Marke - weder übertragen noch lizenziert werden.
RA Michael Plüschke
[url]www.markenrecht.eu[/url]