
AW: Widerrufsrecht und Vorrauskasse
Du hast ja schon erkannt, dass es ein Widerrufsrecht wegen Fernabsatz gibt. Nach meiner Meinung wäre es für Verkäufer und Käufer nur mehr Aufwand, wenn man von dem Widerrufsrecht erst dann Gebrauch machen kann, wenn man die Ware erhalten hat. Insofern würde ich in der Nichtzahlung die Erklärung sehen, dass der Käufer sich vom Vertrag lösen möchte, eben über sein Widerrufsrecht.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.