Hallo liebe Community,
ich hätte eine kleine Frage zu dem Rechtlich geschützten Wort „Innenarchitektur“ und zwar wollte ich wissen ob man: (Frau Kerstiiin Guppffer ist frei ausgedacht!!!!!!!)
1. das Rechtlich geschützte Wort „Innenarchitektur“ (oder leichte Abweichungen) als Suchbegriff benutzen darf? (z.B.: Suchmaschinenoptimierung bzw. SEO)
2. Darf das Rechtlich geschützte Wort „Innenarchitektur“ in einer Domain vorkommen? (z.B.: [url]www.innenarchitektur-Guppffer.blabla[/url])
3. Darf man sich in die Kategorie „Innenarchitektur“ eintragen lassen? (ein Beispiel für eine Kategorie wo man sich eintragen lassen könnte: [URL="http://branchenbuch.meinestadt.de/muenchen/brazl/100-19055-19067-60310"]http://branchenbuch.meinestadt.de/muenchen/brazl/100-19055-19067-60310[/URL])
4. Darf man sich z.B.: „Frau Dipl. –Ing. (FH) Kerstiiin Guppffer für Innenarchitektur ODER Innenarchitektur Guppffer“ nennen wenn man den Studiengang für Innenarchitektur erfolgreich abgeschlossen habe?
Schon mal vielen vielen Dank für eure Antworten!
Und vielleicht ist noch wichtig zu wissen dass die frei ausgedachte Frau Kerstiiin Guppffer nicht in einer Architektenkammer eingetragen wäre!
Mit freundlichen Grüßen,
Hund007