Hallo,
hatte mir vor einiger Zeit einen Firmennamen xy im Handelsregister eintragen lassen und die dazugehörige .de- und .com-Domain registriert.
Leider wußte ich nicht, daß eine andere deutsche Firma mit älteren rechten diesen Firmennamen und die Domain ebendfalls für sich beansprucht.
Nach einer sehr sehr kostenspieligen gerichtlichen Auseinandersetung muß ich nun auf alle Rechte die mit dem Namen xy in Verbindung stehen verzichten.
Hier meine Frage:
Kann ein deutsches Unternehmen auch von mir verlangen die .com-Domain herauszugeben?
Bin für jeden Rat dankbar!
Gruß, Kikkoman.