
AW: Online-Shop mit Zahlungsanbieter - Widerrufsrecht
Ich würd sagen ja. Dadurch, dass die Buchhaltung ausgelagert ist, ändert sich ja nichts daran, dass ich der Verkäufer bin.
PS: Muss nicht unbedingt davor sein, man kann auch nach Vertragsschluss belehren.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.